Fränkisches Freilandmuseum Fladungen

mit dem Rhön-Zügle

Objekt des Monats August 2023

Signalfahne der Deutschen Bundesbahn

  • Inventarnummern: 35090, 35091
  • Signalfahne, 2. Hälfte 20. Jahrhundert
  • Herkunft: Privatbesitz, Hausen (Lkr. Rhön-Grabfeld)
  • Material: Holz, Baumwolle, Eisen, Leder; gedrechselt, lackiert, genäht
  • Maße: Lederholster 60 cm (Länge) x 5,7 cm (Durchmesser); Fahnentuch 48 cm (Länge) x 48 cm (Breite); Fahnenstange 76,5 cm (Länge)

Zum Tag des Offenen Denkmals am 10. September dreht sich im Fränkischen Freilandmuseum Fladungen alles um das Thema Eisenbahn, dazu gehört auch die Museumseisenbahn. Das „Rhön-Zügle“ fährt auf der Strecke Mellrichstadt-Fladungen. Um einen kleinen Vorgeschmack zu geben, erzählt unser neues Objekt des Monats ein Stück Bahngeschichte: eine Signalfahne der Deutschen Bundesbahn.

Die Fahnenstange ist aus Holz gedrechselt und schwarz lackiert. Zwischen einem Eisenring und einer Öse am Ende der Stange verläuft ein dünner Eisenstab. Über diesen ist das quadratische Fahnentuch geführt. An die Fahne angenähte Baumwollbänder sorgen für zusätzlichen Halt. Das Fahnentuch war ursprünglich rot und weiß, doch mit der Zeit ist die Baumwolle deutlich nachgedunkelt und weist altersbedingt einige Löcher und Stockflecken auf. Das Griffende zeigt Gebrauchsspuren. Am oberen Rand des Tuches ist mittig auffällig in Schwarz das Logo der Deutschen Bundesbahn „DB“ eingearbeitet. Mithilfe eines Lederholsters kann die Flagge bequem am Gürtel getragen werden.

Genutzt wurden solche Signal- oder Warnflaggen vor allem auf Rangierbahnhöfen oder an Schrankenwärterposten. Der Bahnwärter konnte mit der Fahne bestimmte Schutzsignale geben, vor allem das sogenannte „Kreissignal“. Durch die im Kreis geschwungene Warnflagge wurde angezeigt, dass ein Zug oder eine Rangierabteilung sofort zum Halten gebracht werden muss. Hatte der Bahnwärter Zweifel daran, dass der Zugführer das Kreissignal erkannte, konnte er zusätzlich Knall- oder Pfeifsignale geben. Bei nächtlicher Dunkelheit ersetzte eine rot abgeblendete Laterne die Fahne.

Auch im heutigen Straßenverkehr ist es wichtig, die weiß-rote Warnflagge zu kennen. Sollten elektrische Bahnübergänge kurzfristig ausfallen oder manuelle Schrankenanlagen nicht funktionieren, kann der Verkehr vorübergehend durch Bahnpersonal gelenkt werden. In §19 der Straßenverkehrsordnung heißt es dazu: „Vor Bahnübergängen ohne Vorrang der Schienenfahrzeuge ist in sicherer Entfernung zu warten, wenn ein Bahnbediensteter mit einer weiß-rot-weißen Fahne oder einer roten Leuchte Halt gebietet.“